Sie können gern über das Kontaktformular oder per Mail mit mir Kontakt aufnehmen. Im Impressum finden Sie weitere Möglichkeiten.

Natürlich berate ich auch Bauherren. Empfehlenswert ist es, so früh wie möglich mit mir Kontakt aufzunehmen.

Als Bauherr haben Sie eine große Verantwortung. Mit der Bauherrenhaftpflicht sichern Sie sich gegen Schäden ab, die während der Baumaßnahmen passieren.
Bei guten Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rungen ist das Risiko für Bauherren bis zu einer bestimmten Summe eingeschlossen.

In der Wohngebäudeversicherung ist z. B. eine Rohbauversicherung meist mit enthalten. Während der Rohbauphase können Bauherren sich durch eine Rohbauversicherung gegen diverse Gefahren sowie Schäden und deren finanzielle Folgen absichern. Eine Rohbauversicherung ist eine Absicherung für Bauherren, die vor Schäden und Gefahren wie Feuer, Erdbeben, Überschwemmungen oder Elementarschäden sich absichern wollen. Die Rohbauversicherung kann auch die Baustelle beinhalten und die Baumaterialien absichern.

Sollten Sie mit dem Thema nicht richtig klar kommen, vermittle ich Ihnen gern fachkompetende Makler (keine Gesellschaften).

Die Bauabnahme ist die in den einzelnen deutschen Landesbauordnungen geregelte Schlussabnahme eines genehmigungsbedürftigen Bauvorhabens durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Dabei wird die Übereinstimmung des fertiggestellten Baus mit den in der Baugenehmigung enthaltenen Bestimmungen in baurechtlicher und bautechnischer Hinsicht überprüft. Die entsprechenden Anträge muss der Bauherr bei den zuständigen Ämtern einreichen.

Die Abnahme des Bauwerkes durch den Kunden darf nicht mit der Bauabnahme durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde verwechselt werden. Sofern bei einem Bauvertrag die Geltung des Teils B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B), d. h. der „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“, vereinbart ist, werden die Regelungen des BGB insbesondere durch § 12 VOB/B teilweise abgeändert. Beachten Sie auch, das die prüfenden Ämter nicht die Erfüllung Ihres Bauvertrages kontrollieren oder auf Mängel in der Art der Ausführung aufmerksam machen!

Nach Bezahlung der Schlussrechnung und tatsächlicher Ingebrauchnahme des Bauwerks durch den Bauherrn steht nach Rechtsprechung des OLG München vom 21. November 2018 (Az.: 28 U 1888/18 Bau) einer stillschweigenden Abnahme selbst bei wesentlichen Mängeln nichts entgegen, anders als im Fall von arglistig verschwiegenen Mängeln.

Lassen Sie sich daher vor einer Fertigstellung/Fertigmeldung zu den jeweiligen einzelnen Gewerke nicht zu einer Unterschrift hinreißen, bevor Sie nicht mit mir gemeinsam das ausgeführte Werk begutachtet haben.

Der Mindesthonorarsatz liegt derzeit bei 110,00 € Netto pro Stunde und wird Ihnen bei der Beauftragung von Bauüberwachungen und Abnahmen gut geschrieben.

Der Preis für eine Bauüberwachung bzw. Bauleitung ist abhängig vom Umfang und dem Bauvolumen. Wenn ich alle Unterlagen vorliegen habe, mache ich Ihnen gern ein Pauschalangebot.

Ein Verkehrswertgutachten richtet sich nach dem Wert der Immobilie. Damit Sie die Kosten im Blick behalten, mache ich Ihnen gern ein Pauschalangebot.

Bei einem Schadensgutachten wird in der Regel nach Aufwand gerechnet. Damit Sie die Kosten im Blick behalten, mache ich Ihnen gern ein Pauschalangebot.